Elektromotor an der Grenze

Elektromotor an der Grenze haltbar
oder mit Risiko nicht haltbar

Elektromotor an der Grenze, hatten wir die Tage wieder mal
eine Anfrage: Eine alte Maschine, ein alter Elektromotor,
ein nicht ersetzbarer Elektromotor, so die Daten zur
Fragestellung.

Die Maschine wird überholt. Fragestellung: Den E-Motor
prophylaktisch neu wickeln oder nicht ?? Unser
Statement dazu:

Hier, bei Eigenbedarf und nicht für eine Werkstatt benutzt
(BC), ist das mit machen (Überholung) nicht unbedingt
erforderlich.

Der alte E-Motor kann für den Privatbereich gelegentlich
genutzt werden und noch lange halten. Wir machen
zwar gerne einen kleinen Auftrag, der kann aber
warten bis zum tatsächlichen Crash.

Im professionellen Bereich hätten wir zu einer prophylaktischen
Reparatur des E Motors geraten. Ist es doch so, dass die
Isolationslacke um die Kupferdrähte herum altern.

Jederzeit ist die Durchschlagsgefahr hoch und steigt weiter.

Das Fazit

Privatbereich abwarten, professioneller Bereich neu wickeln,
beides bei noch laufendem E-Motor auf eine
Maschinenüberholung bezogen.

Die Kugellager bilden einen zweiten kritischen Punkt, diese sind
ebenfalls zu berücksichtigen. Eine einfache Kontrolle der
Kugellager ist für den Privatbereich genug.

Für den professionellen Bereich ist auf jeden Fall ein neu lagern
des E Motors erforderlich. Das Risiko für einen eventuell
teuren Maschinenausfall ist zu hoch für eine „wird
schon noch gehen“ Arguimentation.

 

Jetzt die prophylaktische Reparatur nutzen !

Nutzen bringt Nutzen !!

AQ Pluss Motoren nutzen !!!

 

 

 

 

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Karl Heinz Gendner
AQ Pluss Motoren Dienstleistung Karl Heinz Gendner
Lindenweg 10
56472 Nisterberg

Kontakt:
Telefon: 02661 9811317
Telefax: 02661 9811317
E-Mail: info@aqpluss.de

Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 200078126

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung: Elektrotechniker
Zuständige Kammer:
Verliehen durch: Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Regelungen einsehbar unter:

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Karl Heinz Gendner
Lindenweg 10
56472 Nisterberg

 

 

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